Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzer

Salzer

, m.
I Person, die Salz herstellt oder herstellen läßt; mit dem Recht der Salzgewinnung privilegierte Person; zB. in Werl, Salzkotten und Sassendorf war dieses Privileg (zu bestimmten Zeiten) erblich und blieb so den sog. Erbsälzern oder Salzbeerbten 
II Salzhändler, angesessen oder fahrend; auch: Händler von eingesalzenen Gütern, insb. Fisch und Fleisch
III Beamter zur Aufsicht über das Salzwesen, Angestellter des Salzamts (I)