Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzer
Artikel davor:
Salzdurchfahrt
Salzedikt
Sal'zehnt
Salzeinführen
Salzeinlegen
Salzeinnehmer
Salzeinschleifen
Salzeinschleifer
Salzeinschwärzung
(Salzeisen)
Salzer
, m.I Person, die Salz herstellt oder herstellen läßt; mit dem Recht der Salzgewinnung privilegierte Person; zB. in Werl, Salzkotten und Sassendorf war dieses Privileg (zu bestimmten Zeiten) erblich und blieb so den sog. Erbsälzern oder Salzbeerbten
II Salzhändler, angesessen oder fahrend; auch: Händler von eingesalzenen Gütern, insb. Fisch und Fleisch
III Beamter zur Aufsicht über das Salzwesen, Angestellter des Salzamts (I)
Artikel danach:
Sälzerin
Sälzerknecht
Sälzeroberste
Sälzerrecht
Salzertragnis
Salzerz
(Salzfahrer)
Salzfahrt
Salzfaktor