Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzgerechtigkeit

Salzgerechtigkeit

, f.


I wie Sälzerrecht; auch der Anspruch darauf
  • [were] ein saltzer gottes ... so vergessen, dass er in ehebruch betretten würde, derselb und alle männliche geburt, die nach solcher sünde von ihme kommet, solle ... der saltzgerechtigkeit ewig privirt [sein]
    1665 Werl/ZRG. 10 (1872) 291
  • [der] junge sältzer, wan er ... vehig, daß er seine saltzgerechtigkeit selber antretten und verwalten könne, solle ... einen leiblichen aydt schwören, den saltzplatz bey dessen gewohn- und gerechtigkeit nichts zu vergeben noch zu versetzen, noch zu verkauffen
    1665 Werl/Seibertz,UB. III 398
  • [es] soll ... keiner auf ... streitige saltzgerechtigkeit zu saͤltzer oder saͤltzerin angenommen werden, es sey denn der streit [gaͤnzlich abgethan]
    1692 WestfMag. 1 (1784) 3/4 S. 158
II Anrecht auf bestimmte Abgaben bzw. Leistungen in Verbindung mit Salz
  • des gottshaus N. saltzgerechtigkeit nemlich das jungherrenrecht gottszeilen vnd kauffsaltz bei dem saltzsieden zu Hallstadt
    1597 Unger,SteirWsch. 370
unter Ausschluss der Schreibform(en):