Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Samkost
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Sämischbereiteramt
(Sämischgerber)
Sämischgerberhandwerk
Sämischmächer
Samkost
, f., m.I "der Beitrag, welcher von den Gewerken eines Bergwerks nach Verhältnis ihrer Kuxe zu den Betriebskosten geleistet werden muss, so lange das Bergwerk nicht selbst einen diese Kosten deckenden Ertrag gewährt" Veith,Bergwb. 593 s.v. Zubusse
II Sammwinnung und Samkost Gemeinschaft von Gewinn und Verlust
III Naturalien als Teil des Verdienstes eines Lohnarbeiters im Bergwerk