Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sammler
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(Sammfund)
Sammgeld
Sammgunst
Sammgut
sammhaft
Sammkomme
Sammler
, m., Sämmler, m.I Person, die in offiziellem Auftrag etwas einsammelt, insb. Abgaben und kirchliche Almosen; auch mit negativer Konnotation: Bettler
II bei aufgeteilten Hofgütern derjenige Anteilsbesitzer, der als Vertreter aller weiteren Anteilsbesitzer auftritt und die Abgaben gesammelt an den Grundherrn entrichtet