Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Samstag

Samstag

, m.
der siebte Wochentag, Tag vor dem Sonntag
I als Tag vor dem Sonntag ist er ein gebannter Tag, an dem besondere rechtliche Regelungen gelten bzw. rechtliche Handlungen vorgenommen werden
II als ganzer oder halber Arbeitstag, danach beginnt die vorgeschriebene Arbeitsruhe, nach biblischem/alttestamentlichem Verständnis: als Ruhetag
III als Tag der Eröffnung eines Jahrmarkts und damit Beginn des Marktfriedens 
IV in Vbdg. mit Hygienevorschriften