Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Samstag
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Sammungkorn
Sammungpfennig
(Sammwinnung)
Sammwitzigkeit
Samnath
Samstag
, m.I als Tag vor dem Sonntag ist er ein gebannter Tag, an dem besondere rechtliche Regelungen gelten bzw. rechtliche Handlungen vorgenommen werden
II als ganzer oder halber Arbeitstag, danach beginnt die vorgeschriebene Arbeitsruhe, nach biblischem/alttestamentlichem Verständnis: als Ruhetag
III als Tag der Eröffnung eines Jahrmarkts und damit Beginn des Marktfriedens
IV in Vbdg. mit Hygienevorschriften