Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Saß/(Saße)

1Saß

, m., Säß, m., 1Sasse, m.
angesessene, wohnhafte Person

(Saße)

, f., mnd. auch n. (Bed. I), 2Sasse, f.
I (Bauern-) Hof und/oder das dazugehörige Land; Pachtgut; übtr. auch ein Landmaß
II in der Saß hinter jm. sitzen js. Hintersasse sein
III Versteck, Hinterhalt (im Jagdwesen)
IV Sitzung
V Festsetzung, hier des Schweineeintriebs für die Waldmast
VI (richtiger) Zustand? Beruhigung, Zustand der Ruhe
VII wie Satz (I) 
IX wie Satz (III) 
XI Ritter- oder Musterrolle (I), in der die Ritter und Dienstmänner des bremischen Stifts zusammen mit der Anzahl der zu stellenden Pferde verzeichnet sind