Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Satzung
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Satzung
, f.I durch Zusammenwirken mehrerer Beteiligter zustandegekommene Vereinbarung rechtlichen Inhalts, an die sich die Beteiligten -- und die durch sie "repräsentierten" Personen -- kraft Selbstbindung bis zu einer erneuten Verwillkürung für gebunden erklären; die Rechtsfigur der Satzung ermöglicht Rechtsbesserung und -änderung (Willkür bricht Recht)
II Gesetz, Statut, Verordnung, Rechtsatzung (I)
III Einzelvertrag; zB. Einkindschaftsvertrag, letztwillige Verfügung
IV Verpfändung, Versetzen eines Gutes; das daraus erwachsende Pfandrecht; das gepfändete Gut; tw. mit negativer Konnotation wie bei Satzunger
V Besetzung (eines Amtes), Ernennung (einer Person); Festsetzung (eines Preises)
VI in einer Satzung zusammen
VII Platz in einer Reihe, Rangfolge
VIII wie Satz (VIII)
IX Abgabe, Steuer