Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schachtgeld
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(Schach'tat)
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schächten
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Schachtgeld
, n.I eine Abgabe im Bergbau für die Nutzung eines Schachts (III)
II Vergütung für das Abtragen von Erde von fremdem Grund zum Zwecke der Errichtung oder Ausbesserung eines Deichs