Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schadfall
Artikel davor:
Schadträger
Schadenswiederkehrung
Schadenwirker
Schadenzettel
Schadenzufüger
(Schadepfand)
Schader
(Schadeschuld)
Schadewacht
(Schadewaffe)
Schadfall
, m.
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Vermögensschaden und der Ausgleich dafür, Schadenersatz
vgl.
Interesse (II),
Nachteil
- das er [Werkmeister] das [Werk] in dem zil nit me thůn mag, so ist er dem gegenteil allen schadfall, interesse vnd nachteil abzetragen schuldig1520 FreiburgStR. II 5, 6Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- aber vmb interesse vnd schadfall, so jemands forderte, soll allweg vor gericht geschehen vnd ergehn was recht istWürtLR. 1555 S. 146Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- nach dem ... auß solcher eins erbaren gericht vrthel meiner gnaͤdigen frauwen an jrem hauptgůt ... nachtheil ... entspringt, wird ich für jren schadfall ... zu appellieren getrungen1574 Frey,Pract. 352Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- aber vmb interesse vnd schaͤdfaͤll, so jemandts forderte, soll allweg fuͤr gericht geschehen vnd ergehn was recht ist1597 Meurer,Liberey II 24Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
Artikel danach:
Schadgemach
schadhaft
schadhaftig
Schadhaftigkeit
(Schadhelfe)
schädig
Schädige
schädigen
Schädiger