Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schadfall

Schadfall

, m.

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Vermögensschaden und der Ausgleich dafür, Schadenersatz 
  • das er [Werkmeister] das [Werk] in dem zil nit me thůn mag, so ist er dem gegenteil allen schadfall, interesse vnd nachteil abzetragen schuldig
    1520 FreiburgStR. II 5, 6
  • aber vmb interesse vnd schadfall, so jemands forderte, soll allweg vor gericht geschehen vnd ergehn was recht ist
    WürtLR. 1555 S. 146
  • nach dem ... auß solcher eins erbaren gericht vrthel meiner gnaͤdigen frauwen an jrem hauptgůt ... nachtheil ... entspringt, wird ich für jren schadfall ... zu appellieren getrungen
    1574 Frey,Pract. 352
  • aber vmb interesse vnd schaͤdfaͤll, so jemandts forderte, soll allweg fuͤr gericht geschehen vnd ergehn was recht ist
    1597 Meurer,Liberey II 24