Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schadlosbrief

I Urkunde, in der eine Schadloshaltung (I) zugesichert wird, auch das Versprechen der Schadloshaltung; häufig abgesichert durch Pfand oder Bürgschaft
II Bestätigung der Freiheit von Forderungen, insb. nach erfolgter Leistung