Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schadlosbrief
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Schadlosbrief
, m.I Urkunde, in der eine Schadloshaltung (I) zugesichert wird, auch das Versprechen der Schadloshaltung; häufig abgesichert durch Pfand oder Bürgschaft
II Bestätigung der Freiheit von Forderungen, insb. nach erfolgter Leistung