Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schadloshaltung
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Schadloshaltung
, f.I Ausgleich eines (auch künftigen) Schadens oder sonstigen Nachteils, Schadensersatz, Entschädigung; meton. der Anspruch darauf
II bei verkauftem Gut und bei Erbteilung: Gewährschaft, Eviktion, dh. Anspruch auf Schadensausgleich, wenn das erhaltene Gut von einem eigentlich berechtigten Dritten beansprucht wird