Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schadloshaltung

I Ausgleich eines (auch künftigen) Schadens oder sonstigen Nachteils, Schadensersatz, Entschädigung; meton. der Anspruch darauf
II bei verkauftem Gut und bei Erbteilung: Gewährschaft, Eviktion, dh. Anspruch auf Schadensausgleich, wenn das erhaltene Gut von einem eigentlich berechtigten Dritten beansprucht wird