Schäfer, m.
Schäfer, m.
einer, der auf eigene oder fremde Rechnung Schafe (I) hält und hütet oder, etwa durch eigene Schäferknechte, hüten lässt
im Zsh. mit der Schafhaltung
im Zsh. mit dem Weidgang der Schafe und den insb. aus unerlaubter Grundstücksnutzung resultierenden Schäden
im Zsh. mit dem Einsatz von (Schäfer-)Hunden
im Zsh. mit Waffen- und Jagdverboten
im Zsh. mit dem Verkauf von Wolle und Schafen
im Zsh. mit dem unehrenhaften Abdecken (Häuten) toter Tiere
oft auch als Krankenheiler für Tier und Mensch tätig, was häufig verboten wird
im Zsh. mit Seuchen- und Brandschutzbestimmungen
im Zsh. mit Abgaben, Lasten und Pflichten gegenüber Obrigkeit
als unehrlicher, verachteter Beruf; obgleich der Ausschluss der Schäfer und ihrer Söhne aus den Zünften in den Reichspolizeiordnungen von 1548 und 1577 verboten wird, bleiben Zunftunfähigkeit und gesellschaftliche Zurücksetzung der Schäfer und ihrer Familien vielfach noch lange bestehen