Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schänder

I Person, die Ehre und Ansehen eines Mitmenschen oder einer Institution verletzt
  • 1 durch Verleumdung oder üble Nachrede
  • 2 durch unsittlichen Umgang oder durch Gewalt, wie zB. Notzucht 
II hier: Schinder, Abdecker