Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Schaft

1Schaft

, m.
I Stab, Stange
  • 1 als ausgestecktes Verbotszeichen für den Marktbetrieb bis zum genehmigten Beginn der Verkaufsveranstaltung
  • 2 zur Befestigung eines Schankzeichens
II Lanze, Spieß, Speer, sowohl der lange, hölzerne Teil ohne Klinge als auch pars pro toto für die ganze Waffe; auch als Längenmaß (Belege 1426, 1666); auch als Symbol bei der Inbesitznahme von Land (Beleg nach 1275)
III Messlatte, -stab
IV eine Maßeinheit
  • 1 ein Flächenmaß
  • 2 ein Volumenmaß
  • 3 ae. scæfta munda ein Maß (von der Größe einer Faust mit ausgestrecktem Daumen?) vgl. Bosw.-Toller 821