Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Schaft
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(Schafstück)
1Schaft
, m.I Stab, Stange
- 1 als ausgestecktes Verbotszeichen für den Marktbetrieb bis zum genehmigten Beginn der Verkaufsveranstaltung
- 2 zur Befestigung eines Schankzeichens
II Lanze, Spieß, Speer, sowohl der lange, hölzerne Teil ohne Klinge als auch pars pro toto für die ganze Waffe; auch als Längenmaß (Belege 1426, 1666); auch als Symbol bei der Inbesitznahme von Land (Beleg nach 1275)
III Messlatte, -stab
IV eine Maßeinheit
- 1 ein Flächenmaß
- 2 ein Volumenmaß
- 3 ae. scæfta munda ein Maß (von der Größe einer Faust mit ausgestrecktem Daumen?) vgl. Bosw.-Toller 821