Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Schank

2Schank

, m., selten f., n.
I gewerblicher Ausschank von alkoholischen Getränken; meton. Erlaubnis zum Wirtshausbetrieb mit Ausschank; häufig in Vbdg. mit frei 
II Geschenk, Gabe, Schenkung; in Dienstregelungen zur Vermeidung der Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit wird ein Schank verboten, dies meist in Mehrfachformeln