Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Schank
Artikel davor:
Schandstrafe
Schandsünde
Schandtitel
Schandtuch
Schändung
Schandwort
Schandwunde
Schandzeichen
Schandzettel
1Schank
2Schank
, m., selten f., n.I gewerblicher Ausschank von alkoholischen Getränken; meton. Erlaubnis zum Wirtshausbetrieb mit Ausschank; häufig in Vbdg. mit frei
II Geschenk, Gabe, Schenkung; in Dienstregelungen zur Vermeidung der Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit wird ein Schank verboten, dies meist in Mehrfachformeln