Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Schar

1Schar

, m., f., n., Schare, f.
I eine bestimmte Anzahl, Abteilung, Reihe
  • 1 Menschengruppe, Kriegstruppe, auch der Kriegsdienst in einer Truppe
  • 2 Herde
  • 3 eine räumliche Abteilung, ein Bezirk
  • 4 ein Grundstück von nicht genau bestimmter Größe
  • 5 bestimmte Maßeinheit bei der Holzflößerei
II etwas, das auferlegt wird; zugeteilte Arbeit, die verrichtet werden muss, wenn die Reihenfolge an jn. kommt
  • 1 Nachrichten- und Beförderungsdienst, Frondienst, zugeteilte Arbeit
  • 2 Strafe
III Schnitt, Ernte, Ertrag, Einkünfte
IV Teil, bezogen auf Gemeindeland
  • 1 bestimmter Anteil am Gemeindeland
  • 2 Viehanteil in der Gemeindeweide; Aufrechnung des Bestands an Vieh auf die Gemeindeweide; Ordnung, wieviel Vieh eine jede Person auftreiben darf
  • 3 Stück Vieh, das rechtmäßig auf das Gemeindeland zur Weide getrieben werden darf
  • 4 "zur Abholzung freigegebenes Stück Waldmark?" Lasch-Borchling III 1 Sp. 52