Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scharwerksgeld
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scharwerken
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scharwerksfrei
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Scharwerksgeld
, n.
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Geldabgabe als Ablösung von Scharwerken
- einforderung deß scharwerchgellts1597 Dollinger,MaxFinanzref. 45
- dieweil ... obangezogene scharwerksgelder das meiste zu gedachten bauausgaben ertragen sollen1690 KurpfSamml. III 153Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- weilen ... jeder hof mit 6 fl. scharwerkgeld ... überlegt sind17. Jh. SchwäbWB. V 706
- an ... scharwercks-geldern, ergebigen zehenten, extra-steurn und anlagen1705 Faber,Staatskanzlei XI 126
- da auch einige sich vom schaarwerck befreyen und an dessen stelle ein jaͤhrliches schaarwercks-geld entrichten wollen1711 CCPrut. III 290Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- das scharwerksgeld darf ... nimmermehr ... in eine naturalscharwerk abgeaͤndert werden1770 Kreittmayr,StaatsR. 445Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann eine hofmark oder auch einschichtige unterthanen zum verkauf kommen, so ist die lands-observanz, daß ... auch scharwerkgelder und getreiddienst ... angerechnet werde1774 Wagner,Civilbeamte I 186Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- untertansbeschwerde ... wegen der scheiterfuhrrobot, scharwerksgelder, fleischkreuzer und vorspanngelder1786 Grüll,OÖRobot 205