Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatz
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Schatz
, m.I Geldstück, bestimmter Geldbetrag; auch eine Münzbezeichnung für verschiedene Münzen (vgl. dazu Bosw.-Toller 827)
II wertvolles Gut, Bestand, Vermögen, auch im immateriellen Sinn
- 1 Besitz, Gut, Vermögen (persönlich und privat im Unterschied zu II 2); meton. auch: Wert (1450); Aussteuer (1533); phrasem.: vierfüßiger Schatz Vieh (Beleg 1571; vgl. Bed. III)
- 2 obrigkeitliche (kaiserliche, königliche, städtische) Finanzkasse; auch: Fiskus, Finanzverwaltung; meton.: in der Finanzkasse angehäuftes Vermögen
- 3 die (kaiserlichen) Reichskleinodien
- 4 übtr. auf immaterielle Werte: wertvolles Gut, Kostbarkeit; Schatz der Gnaden Eucharistie
III Vieh, bes. Rind
IV verborgen gelagerter, wertvoller Gegenstand (zB. Schmuck, Münze), dessen Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann
V Abgabe; meton. auch: Abgabepflicht, Recht auf Abgabe
VI amtliche Schätzung
VII Pfändung
VIII eine Maßeinheit
- 1 Hohlmaß
- 2 Flächenmaß, häufig für Rebland
- 3 in der Schweiz: ein "ungefähres Mass für Schindeln", SchweizId. VIII 1640, zS. ebd.
IX wie Schatzgewölbe
X ein Kosename