Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Schau

1Schau

, f.
I amtl. Kontrolle der Deiche, Wege, Zäune, Mühlen, Gewässerreinigungsarbeiten u. ä.; einreitende Schau Kontrolle, bei der die Kontrolleure so lange in einer Herberge auf Kosten derer, die bestimmte Mängel zu verantworten haben, Quartier nehmen, bis die Mängel behoben sind; auch: Distrikt der Beschau
II von der Obrigkeit angeordnete Besichtigung und Qualitätskontrolle von Nutz- und Schlachtvieh, Nahrungsmitteln, Stoffen, Messern, Silberwerk und anderen Waren; Kontrolle von Münzen; auch: das Durchführungsrecht (Bel. 1578); auch: das eingesetzte Gremium und der Ort der Beschau
III ärztliche Untersuchung, zB. von Aussatzverdächtigen; auch: das betreffende Kollegium; halbe Schau iU. zur ganzen Schau nur von Wundärzten, nicht auch von Medizinern vorgenommene Schau
IV öffentliche Besichtigung
  • 1 einer Leiche
  • 2 eines Missetäters
V Prüfung eines Meisterstücks; auch: das Prüfungsgremium
VI militärische Musterung
VII Taxierung eines Gutes
X sichtbares Notzeichen
XI ein Amt in Nürnberg