Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheffel
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Schauzettel
Scheckenmächer
Schedeklot
Scheeskijn
Scheffel
, m., n.I ein (Schöpf-, Wasser-)Gefäß
II ein Messgefäß zum Ausmessen des Scheffels (III 1); auch das amtlich normierte Messgefäß (Beleg 1793)
III ein Maß
- 1 ein Hohlmaß für schüttbare Güter, meist für Getreide, selten für Flüssigkeiten; meton. die Getreideabgabe (Beleg 1282), auch das Recht darauf (Beleg 1395)
- 2 ein Flächenmaß: die Ackerfläche, für die ein Scheffel (III 1) Saatgut ausreicht
- 3 ein Volumenmaß