Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheibe

Scheibe

, f.
I in Form einer Scheibe gepresstes Salz; auch als Maßeinheit; oft als Abgabe
II eine Maßeinheit
  • 1 ein Trockenmaß
  • 2 Flüssigmaß
III Ziel-, Schützenscheibe
IV durchlöcherte Holzscheibe, die zum Scheibenschlagen benutzt wird; in der Vbdg. Scheibe schlagen 
V Glasscheibe, Fenster
VI (runder) Tisch
  • 1 Esstisch
  • 2 Zahltisch
  • 3 in den Niederlanden: Beratungstisch; meton. Bez. für den von Bischof David von Burgund eingerichteten Gerichtshof
VII Glücksrad, Spielgerät oder -tisch, insb. für ein vom Scharfrichter betriebenes Glücksspiel
VIII in Augsburg: bei der Folter des Aufziehens (A I 1) oder Wägens: wohl eine kleine Plattform, die dem Delinquenten an die Füße gehängt wird, um darauf oder daran Gewichte zu befestigen, die je nach Grad der Folter unterschiedliche Größe haben
IX in Konstanz: Bez. für ein Gefängnis, insb. jenes im Turm des bischöflichen Schlosses Gottlieben
X in Köln: ein Pranger
XI wie Rad (II)