Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheidebuch

I Stadtbuch, in das insb. vom Rat erzielte Schiedseinungen eingetragen werden
II in der Schwäbisch Haller Saline: Buch, in welches bei Entzug einer Siedeberechtigung (Scheiden) alle Siede-Gerätschaften des betroffenen Sieders eingetragen werden sowie die vom Nachfolger zu leistende Ablösesumme