Scheidebuch, n.

Stadtbuch, in das insb. vom Rat erzielte Schiedseinungen eingetragen werden
in der Schwäbisch Haller Saline: Buch, in welches bei Entzug einer Siedeberechtigung (Scheiden) alle Siede-Gerätschaften des betroffenen Sieders eingetragen werden sowie die vom Nachfolger zu leistende Ablösesumme