Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheinbehelf

Scheinbehelf

, m.

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Vorbringen nur scheinbar richtiger Gründe
bdv.: Scheinwort
  • unbeständigen scheinbehelfen [wird eine Abfuhr erteilt, sie werden] für undüchtig, ungültig und verwerfflich [erklärt]
    1660 Straßburg/Eisenbart,KleidO. 49
  • daß etwan ... leüth zu ihrer entschuldigung die nichtigen scheinbehelff einwenden wurden
    1673/97 Lindau/Wüst,Policey I 191
  • scheinbehêlf: ... eine entschuldigung, einer bösen sache einen guten schein zu geben
    1798 Adelung2 III 1401
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