Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheit
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Scheit
, n.I längliches Stück Holz
- 1 gespaltenes Nutz- oder Brennholz von best. Größe und Länge; auch als Naturalabgabe oder -leistung sowie als Brennholzmaß
- 2 dünneres Stück Holz, das (als Abfall) beim Hacken entsteht
- 3 Schlagstock, Prügelstock
- 4 zu Scheitern gehen/werden: zu Schaden kommen, in Trümmer gehen, zerbrechen
II eine Mengeneinheit für Stockfische