Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheit

Scheit

, n.
I längliches Stück Holz
  • 1 gespaltenes Nutz- oder Brennholz von best. Größe und Länge; auch als Naturalabgabe oder -leistung sowie als Brennholzmaß
  • 2 dünneres Stück Holz, das (als Abfall) beim Hacken entsteht
  • 3 Schlagstock, Prügelstock
  • 4 zu Scheitern gehen/werden: zu Schaden kommen, in Trümmer gehen, zerbrechen
II eine Mengeneinheit für Stockfische