Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheiterhaufen

aufgeschichteter Holzhaufen, der in Brand gesetzt wird
I zur öffentlichen Verbrennung zum Tode Verurteilter; als Hinrichtungsart insb. bei schwerer Gotteslästerung, Zauberei, Sodomie und als spiegelnde Strafe bei Brandstiftung; meton.: die Strafe des Feuertods (Beleg 1721)
II zur (öffentlichen) Verbrennung von toten Menschen, insb. von zum Tode Verurteilten, die zur Milderung der Strafe zuvor (zT. heimlich) auf andere Weise hingerichtet wurden, sowie von Selbstmördern (Beleg 1769)
III zur Büchervernichtung