Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schenkbier

I (kostenloser) Bierausschank, hier: für Pilger
II Bier, das für den sofortigen Ausschank gebraut wird, daher weniger haltbar ist als Lagerbier; auch: besonders dünnes, geringwertiges Bier
III im Handwerk: Bier als Willkommens- oder Abschiedstrunk für einen wandernden Gesellen