Schenkung, Schankung, f.
Schenkung, Schankung, f.
ohne geldwerte Gegenleistung erbrachte (Sach- oder Geld-)leistung, Zuwendung; auch: der diesbezügliche Vertrag und der durch die Zuwendung erworbene (geldwerte) Vorteil
in Definitionsbelegen
im Zsh. mit Formvorschriften und anderen Rechtsfragen
als Zuwendung unter Eheleuten uä.
als Zuwendung mit Wirksamkeit im Zeitpunkt des Todes eines Schenkers (VI) (Schenkung von Todes wegen) sowie verwandte Zuwendungsformen
durch (stillschweigenden) Verzicht auf eine Gegenleistung, Schuldenerlass uä.
als eine Art Vorteilsgewährung, Bestechungsgabe, häufig in Vbdg. mit Gabe (I), Liebung (I), Miete (I 3), Nutz (I); ua. in Eiden und Regelungen zur Verhinderung von Korruption
Ausschenken von alkoholischen Getränken zu bestimmten Anlässen
auf obrigkeitliche Anordnung hin, insb. zu best. Anlässen
bei einer Schenke (III)
als Bestandteil der zustehenden Verpflegung