Schenkung, Schankung, f.

ohne geldwerte Gegenleistung erbrachte (Sach- oder Geld-)leistung, Zuwendung; auch: der diesbezügliche Vertrag und der durch die Zuwendung erworbene (geldwerte) Vorteil
    in Definitionsbelegen
    im Zsh. mit Formvorschriften und anderen Rechtsfragen
    als Zuwendung unter Eheleuten uä.
    als Zuwendung mit Wirksamkeit im Zeitpunkt des Todes eines Schenkers (VI) (Schenkung von Todes wegen) sowie verwandte Zuwendungsformen
    durch (stillschweigenden) Verzicht auf eine Gegenleistung, Schuldenerlass uä.
    als eine Art Vorteilsgewährung, Bestechungsgabe, häufig in Vbdg. mit Gabe (I), Liebung (I), Miete (I 3), Nutz (I); ua. in Eiden und Regelungen zur Verhinderung von Korruption
Ausschenken von alkoholischen Getränken zu bestimmten Anlässen
    auf obrigkeitliche Anordnung hin, insb. zu best. Anlässen
    bei einer Schenke (III)
    als Bestandteil der zustehenden Verpflegung