Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schenkung
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Schenkstatt
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schenksüchtig
Schenktag
Schenktisch
1Schenktum
2Schenktum
Schenkung
, f., Schankung, f.I ohne geldwerte Gegenleistung erbrachte (Sach- oder Geld-)leistung, Zuwendung; auch: der diesbezügliche Vertrag und der durch die Zuwendung erworbene (geldwerte) Vorteil
- 1 in Definitionsbelegen
- 2 im Zsh. mit Formvorschriften und anderen Rechtsfragen
- 3 als Zuwendung unter Eheleuten uä.
- 4 als Zuwendung mit Wirksamkeit im Zeitpunkt des Todes eines Schenkers (VI) (Schenkung von Todes wegen) sowie verwandte Zuwendungsformen
- 5 durch (stillschweigenden) Verzicht auf eine Gegenleistung, Schuldenerlass uä.
- 6 als eine Art Vorteilsgewährung, Bestechungsgabe, häufig in Vbdg. mit Gabe (I), Liebung (I), Miete (I 3), Nutz (I); ua. in Eiden und Regelungen zur Verhinderung von Korruption
II Ausschenken von alkoholischen Getränken zu bestimmten Anlässen
- 1 auf obrigkeitliche Anordnung hin, insb. zu best. Anlässen
- 2 bei einer Schenke (III)
- 3 als Bestandteil der zustehenden Verpflegung