Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Schicht

2Schicht

, f., n., Schift, n.
I Teil, Anteil
  • 1 Anteil an einer Grube, meist der vierte Teil der Gesamtheit aller Anteile an einer Grube, oder der vierte Teil der Anteilseigner, auch Viertelanteil an Aufwand und Ertrag (Beleg 1241) und Anteil am Neunten (II) 
  • 2 Teil, Abschnitt, insb. Abschnitt eines Deichs, dessen Deichslast der Deichgenosse trägt
  • 3 Verwaltungsbezirk
II Arbeitszeit, Arbeitsleistung in dieser Zeit
  • 1 bestimmter Zeitraum bergmännischer Arbeit, oft unterschieden zwischen langer und kurzer Schicht; auch die in diesem Zeitraum tätigen Bergarbeiter und die nach einer bestimmten Stundenzahl eingeteilte Tätigkeit; ledige Schicht die Zeit, in der ein Bergmann außer seiner regelmäßigen Schicht Bergarbeit verrichtet (2. Beleg 1548), die Schicht rufen die Ablösung von der Arbeit rufen (Beleg 1. Hälfte 14. Jh.?)
  • 2 im Bergbau: die in einem gewissen Zeitraum zu erbringende Fördermenge
  • 3 Arbeitszeit, Arbeitsleistung eines Tages, auch die Vergütung dafür (insb. bei amtlichen Tätigkeiten und Gemeinschaftsarbeiten)
  • 4 Schicht machen die Arbeitszeit beenden, Feierabend machen; hier: übertragen
  • 5 um die Schicht (einer Tätigkeit nachgehen) schichtweise, abwechselnd
III Teilung, meist Erbteilung
IV Art und Weise, Regelung
V Geldwechsel; Schicht halten Geldwechsel treiben