Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiedsmann
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Schiedsmann
, m., Schiedsleute, pl.I Schlichter, Schiedrichter
- 1 Mitglied eines von den streitenden Parteien gemeinschaftlich oder paritätisch besetzten Schlichtergremiums
- 2 von den streitenden Parteien gemeinschaftlich bestellter einzelner Schlichter, Arbitrator
- 3 von der Obrigkeit bestellter Streitschlichter
- 4 Obmann eines Streitschlichtergremiums
II wie Schieder (II)
III im Bergrecht: Mann, der bei einem Durchschlag zwischen zwei Bergwerksstollen oder in sonstigen Streitfällen die Grenze zwischen benachbarten Bergwerken festsetzt
IV Person, der eine Sache, die zwischen zwei oder mehr Parteien streitig ist, bis zur Einigung in Verwahrung nimmt; Sequester