Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schifferbörse

Schifferbörse

, f.

Versammlungs- und Verkaufsort bzw. Markt der Seehandelsleute; als Ort von Verkündungen
  • nach Hamburg geschrieben, damit auf der schifferbörse es kund werde, daß die ausfuhr offen
    1645 ProtBrandenbGehR. III 319