Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schifferlade
Artikel davor:
Schifferbruderschaft
Schifferei
Schiffereid
Schifferfracht
Schiffergefährt
Schiffergerechtigkeit
Schiffergesellschaft
Schiffergilde
Schifferin
Schifferknecht
Schifferlade
, f.
Kasse einer Schiffergilde
vgl.
Säckelmeister
- es soll auch ein jeder schiffer mit dreyen reisen ... gesaͤttiget und damit ein jahr friedlich seyn; wuͤrde er sich aber demselben widersetzen, der soll ... in die schiffer-lade mit zehen gulden verfallen seyn1648 CCHolsat. III 1075Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- diese zwen obmaͤnner, welche zugleich sekelmeister sind, muͤsen dem schiffertum uͤber die zur schifferlade gehoͤrige einnamen und ausgaben rechnung erstatten1766 Württemberg/Weisser,RHandw. 476Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)