Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffgericht
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Schiffgericht
, n.I eine Schiffgerechtigkeit, für die Dienste oder Abgaben zu leisten sind; auch die Dienste und Abgaben selbst; auch das Grundstück, auf dem die Berechtigung liegt
II Gericht, an dem Schifffahrtsangelegenheiten verhandelt werden