Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffkeller

Schiffkeller

, m.

Untergebener, Gehilfe des Proviantmeisters auf einem Schiff
bdv.: Botteler
  • die botteler oder schiffkeller sollen sich keiner uͤbrigen brocken ... zu ihren profit bedienen, sondern dieselben verwahren fuͤr die proviant-meister
    1680 Lünig,CJMilit. 880
unter Ausschluss der Schreibform(en):