Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffkeller
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Schiffherr
(Schiffherrengeld)
Schiffheuer
Schiffhilfe
Schiffholz
Schiffholzmeister
schiffig
Schiffsjunge
Schiffskapitän
Schiffkaufen
Schiffkeller
, m.
Untergebener, Gehilfe des Proviantmeisters auf einem Schiff
bdv.:
Botteler
- die botteler oder schiffkeller sollen sich keiner uͤbrigen brocken ... zu ihren profit bedienen, sondern dieselben verwahren fuͤr die proviant-meister1680 Lünig,CJMilit. 880Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)