Schiffskapitän, m.
Schiffskapitän, m.
Führer eines hochseetüchtigen Schiffes
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der schiffscapitain D.K. bittet ümb seinen rückstand1661 ProtBrandenbGehR. VI 309
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ein schiffs-reder oder schiffs-patron, dem alle einkuͤnfften des schiffs zugehoͤren, und der unter sich einen ... schiffer oder schiffs-capitain hat1721 KlugeBeamte IV 1082 Faksimile
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[falls] der schiffer durch signale keine huͤlfe verlanget, ... [soll] sich niemand unterstehen, das schiff zu besteigen, mit der verwarnung, daß derjenige, der wider des schiffs-capitaͤns willen ... an bord des schiffes steiget, als ein dieb und raͤuber [angesehen wird]1776 Oldenburg/v.Berg,PolR. V 213 Faksimile
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das schifsvolk oder die schifskinder und die uͤbrigen seeleute stehen unter dem schiffer oder schifskapitain wie seine unterbediente1785 Fischer,KamPolR. III 85 Faksimile
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[die Geburtsurkunde eines während einer Seereise geboreren Kindes] soll auf seeschiffen ... der schiffs-capitaͤn, der rheder oder der schiffspatron aufsetzen1810 CNapBerg § 59