Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schildgenosse

I Person, die dem gleichen Heerschild (III 2) angehört; als Bez. für den Ritter (I) 
II Person, die der gleichen Adelslinie angehört und das gleiche Wappen führt
III in Augsburg: Angehöriger eines Patriziergeschlechts, das berechtigt ist, ein Vollwappen zu führen und dadurch dem Landadel als ebenbürtig erachtet wird