Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schildgenosse
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(schildgebürtig)
Schildgefährte
Schildgeld
Schildgemäl
schildgemäß
Schildgenosse
, m.II Person, die der gleichen Adelslinie angehört und das gleiche Wappen führt
III in Augsburg: Angehöriger eines Patriziergeschlechts, das berechtigt ist, ein Vollwappen zu führen und dadurch dem Landadel als ebenbürtig erachtet wird