Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Schildtrage)
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, m.I Titel eines Würdenträgers der flandrischen Hanse in London; er wird von den Kaufleuten aus Ypern gewählt und steht neben dem Hansegrafen (I), der von den Kaufleuten aus Brügge gewählt wird, im Vorstand der Kaufmannschaft
II Vorsteher der 1Gilde (I) der Fleischhauer in einigen flandrischen Städten