Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schilling
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Schilling
, m.II eine nicht ausgeprägte Rechnungsmünze, ein Rechenwert, der mehrere Münzen bzw. Münzwerte umfasst, deren Summe sich regional und zeitlich unterscheidet
- 1 ein Rechenwert von 40 Pfennigen (I)
- 2 ein Rechenwert von 12 Pfennigen (I)
- a urspr. ein Wert von 12 Pfennigen (I), dh. der 20. Teil eines Pfunds (II); zT. mit Herkunftsangabe der Pfennigwährung; auch eine Münzzähleinheit von 12 Münzen anderer Münzsorten; lütziger Schilling (Beleg 1281) hier wohl: Schilling lütziger (I 13) Pfennige (vgl. Beleg 1. Hälfte 14. Jh.); nicht sicher abzugrenzen von Bed. III 1
- b kurzer Schilling zu 12 Pfennigen zur Unterscheidung vom langen Schilling (II 4), das Attribut wird meist nachgestellt
- c afries.: eine Rechnungseinheit im friesischen Währungssystem; der Rechenwert des Schillings variiert als lütziger (I 15) bzw. höchster Schilling, Schilling Wicht Goldes eine Rechnungseinheit; skillinga cona eine Rechnungseinheit oder eine Münze, vgl. AfriesHWB. 440 u. 584 s.v. wicht; in Wergeldberechnungen und Bußtaxen: eine Rechenmünze zur Feststellung der Höhe einer Forderung, die dann tatsächlich in Naturalien (häufig Vieh) entrichtet wird
- 3 ae.: ein Rechenwert von meist 4-5 englischen Pfennigen (I)
- 4 in Bayern und einigen benachbarten Gebieten: ein Rechenwert von 30 Pfennigen, dem 8. Teil eines Pfunds (II), häufig mit dem nachgestellten Attribut lang gekennzeichnet; nicht immer sicher gegen Bed. II 2 abgrenzbar
III eine Münze
- 1 eine Silbermünze, benannt nach ihrem Wert von 12 Pfennigen; auch Bezeichnung für eine Münzsorte, häufig mit Angabe der Münzstätte zur Kennzeichnung der Prägung nach einem best. Münzfuß; auch eine Scheidemünze und Währung; in Wertangaben bezogen auf die geprägte Schillingmünze; zT. nicht sicher abzugrenzen von Bed. II 2 a
- 2 in Verbindung mit Adjektiven wie fein, schwer, doppelt, einfach, groß, klein, die den Feingehalt der Schillingmünze bezeichnen
- 3 schwarzer Schilling eine geringhaltige, wohl nicht dem Weißsud unterworfene Schillingmünze
IV unspezifische Bezeichnung für versch. ausländische Münzen; langer Schilling im östlichen und nördlichen Ostseegebiet: dt. Bezeichnung für den Örtug, dh. der 3. Teil eines Öre, nach Lasch-Borchling I 125 s.v. artich
V allg.: Geld
VI Schillingmünze als Symbol der Verleihung bzw. Rücknahme eines Schillingsguts nach Schillingsrecht; auch der für das Gut zu entrichtende Pachtzins
VII Geldschuld, finanzielle Belastung
VIII eine Gewichtseinheit für Edelmetalle
IX ein Zahlbegriff für 12, nicht immer sicher zu trennen von Bed. X
- 1 30 Stück einer Sache, zT. mit nachgestelltem Attribut lang zur Unterscheidung von Bed. IX
- 2 bezogen auf ein Maß: 30 Einheiten; Schilling Befang Ackers 30 Ackerbeete; auch: ein Salzmaß (Belege 1644, 1798)
XI ganzer Schilling 30 Rutenstreiche, halber Schilling 15 Rutenstreiche, auch koll.: Rutenstreiche, Schläge, als Strafe
XII im Bergwesen: ein Maß für Erz von 5 Schubkarrenladungen
XIII auf den schweren Schilling gesetzt werden bei magerer Kost für einen Schilling pro Tag in Schuldhaft genommen werden