Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schimpf

Schimpf

, m.
I (grober) Scherz, Spaß, Spott, auch: Streiterei; von einer Tat: in Schimpf aus Übermut, ohne böse Absicht
II Kurzweil, Spiel; (ritterliches) Kampfspiel, Turnier iU. zum Ernstfall des Kriegs; Festveranstaltung
III (zugefügte) Kränkung, Beleidigung, Ehrverletzung, Demütigung; als Strafe: Entehrung, Schmach; zu Schimpf werden beleidigt, an der Ehre verletzt werden
IV Täuschung, Betrug