Schimpfwort, n.
Schimpfwort, n.
I
scherzhafte, spöttische, unbesonnene Äußerung
bdv.:
Scherzwort
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[das Ehegericht soll prüfen, ob die Verlobung] nicht aus hitzigem, unbedechtlichem gemuet oder sunst aus schertz- und schimpfworten furgenommen worden sey1563 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 302 Faksimile
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[dass] under dem namen der schaͤltworten nit verstanden werden sollen stich-, schimpff- und verachtungs-wort1709 BernStR. VII 1 S. 608 Faksimile
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mit allerhand schertz- und schimpff-worten gegen secretarien und andere officierer1719 Lünig,TheatrCerem. I 817 Faksimile
II
herabsetzende, beleidigende Äußerung
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daß die procuratores schimpf- und spottwort oder sunst hitzige und undinstliche und unnütze rede im gericht ... vermeiden und niemandts weder mündtlich noch schriftlich schumpfieren ... sollen1555 RKGO.(Laufs) I 11 § 6 Textarchiv: RKGO.(Laufs) I 11
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daß wegen aller injurien, sie moͤgen mit minen, geberden, schimpff- und schelt-worten ... begangen werden, keine actiones civiles ... statt haben sollen1734 CCMarch. II 1 Sp. 813 Faksimile
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aller flüche und schimpfwörter sollen sie [schulmeister] sich ... enthalten1753 SchulO.(Vormbaum) III 500 Faksimile
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niemand muß sich unterstehen, den hegesmännern mit schimpf und scheltworten zu begegnen, bey 1 rtl brüche1754 SchleswDorfO. 707
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ohne aufkündigung kann die herrschaft ein gesinde so fort entlassen: ... wenn dasselbe die herrschaft ... durch thätlichkeiten, schimpf- und schmähworte ... beleidigt1794 PreußALR. II 5 § 116