Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirmgulden

Schirmgulden

, m.

wie Schirmgeld (I) 
  • verbleibt es bei dem vom waldvogte auf dergleichen leute [taglöhner und hintersäßen] gelegten schirmsgulden 
    1670 ZGO. 11 (1860) 485
  • ob und welche coloni deren freien von adel und rittern den sogenannten ehe- und schirmgulden zur landschaftlichen cassa zu zahlen schuldig seyn
    1729 Scotti,Trier II 950