Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirmlehen

Schirmlehen

, n.

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als Lehen vergebenes Schirmrecht (I) 
  • damit aber der kayser jetz gedachtes schirmraͤcht der hohen stifft Chur auff seine nachkommen bringen moͤchte, hat er E., den bischoffen daselbst, zů sich beruͤffen vnd mit seinem wissen vnd willen soͤlch schirmlehen vnnd kastvogtey seinem sohn F. ... verliehen
    1616 Guler,Raetia 134r
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