Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirrmacher

Schirrmacher

, m.

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auch -mächer 
Handwerker, der landwirtschaftliche Gerätschaften herstellt; Wagner, Stellmacher
  • der schirremecher hat 1 byndaxe, 1 czymmerbyel, 1 snetemesser und 2 durchslege, item 4 nebiger
    1413 DOrdGrÄmterb. 402
  • es darf ... in einem dorfe nur ein ... wagner oder stell- und schirrmacher ... zugleich seyn; ... müssen jetzt benannte dorf-handwerker es mit einer innung in einer stadt halten, und bey selbiger das meister-recht ... gewinnen
    1767 CAug. Forts. I 1 Sp. 943
unter Ausschluss der Schreibform(en):