Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirrmeister

I höfischer oder militärischer Amtsträger oder Bediensteter unterschiedlichen Rangs, der insb. für die Aufsicht über Pferde, Wagen und -geschirre zuständig ist
II Verwalter eines Gutshofs; Oberaufseher über das Hofgesinde
III in Preußen: Postbediensteter, der insb. für die Beaufsichtigung von Postwagen zuständig ist
IV Wagenführer, Fuhrmann