Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlacht

Schlacht

, f., n., m.
I Tötung, Totschlag
II (bewaffneter) Kampf zweier feindlicher Gruppen, (Kriegs-) Gefecht
III (Termin der) Viehschlachtung
IV (Ufer-) Befestigung aus Pfählen; Flusshafen, Schifflände, Kai, Damm, Deich, Fisch- oder Mühlenwehr, auch zur Lenkung des Wassers
V wie Münzsorte 
VI geprägte Münze
VII "soviel in eine Tonne von bestimmter Größe eingeschlagen wird, Maß für Butter" Lasch-Borchling III 1 Sp. 251
VIII Geschlecht, Stamm; in Dithmarschen: Geschlechtsverband; dieser haftet für seine Mitglieder und kommt insb. für die Mannbuße auf
IX Art, Sorte; aller(hand) Schlachte jeglicher Art, Sorte; keiner Schlachte irgendein