Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlägel
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Schlageisen
Schlägel
, m., n.I ein Schlagwerkzeug; eine Hiebwaffe uä.
- 1 Hinrichtungswerkzeug, Mordwaffe, Streitkolben; Schlägel und Barte sind die Werkzeuge des Henkers
- 2 Axt, Beil; ua. beim Schlägelwurf zur Grenzbestimmung (vgl. v.Künßberg,RechtlVk. 129) und als "Warner" vor Holzdiebstahl
- 3 Glockenschwengel
- 4 schwerer (hölzerner) Klöppel
- 5 im Bergbau: Handfäustel; auch als Abbildung auf dem Bergzeichen, meton.: Ort in der Grube, an welchem Gestein behauen wird
- 6 große Holzkeule, die einem Mann an die Haustür gehängt wird, der von seiner Frau geschlagen wurde
II Stab als Herrschaftssymbol; insb. für die Gerichtshoheit
IV wie Schlageisen (II)
V Gefangenenwärter, Stockmeister, Scherge (III)