Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlag
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Schlag
, m.I Hieb, Stoß, Streich gegen eine Person; auch unter Zuhilfenahme eines Gegenstandes
- 1 als leichte bis schwere Körperverletzung oder tätliche Beleidigung, im Kampf oder bei einer Rauferei; im Hinblick auf Gerichtszuständigkeit uä., auch als Straftatbestand; iVm. Stoß oder trocken im Gegensatz zum blutigen (I) Schlag (Blutrunst)
- 2 mit Todesfolge
- 3 als Strafe oder Buße: (zT. tödlicher) Hieb, Stoß mit Geißel, Rute (I 1), Pfahl (I 1), Schwert oä.; auch als kompensierende Strafe durch Rechtsgebärde (Beleg 1397/98)
- 4 als (erlaubte oder unerlaubte) Züchtigung
- 5 im Seerecht: zur Ordnung rufender Hieb mit Hand oder Faust
- 6 Hieb als Folter, hier von Zeugen
- 7 Hieb beim gerichtlichen Zweikampf
- 8 wieRitterschlag (I)
- 9 Ohrfeige, hier als Zeichen der Inbesitznahme eines Eigenmannes (I)
II durch den Schlag (I) verursachte Verletzung; iVm. blutig (I), blutend stark blutende Wunde, iU. zum trockenen Schlag (I 1), was entscheidend für das Strafmaß ist; oft formelhaft mit Wunde
III von Münzen: Prägen, Ausprägung; Münzzeichen, Münzsorte, meist iVm. Attributen, die das Gewicht angeben oder den Prägeort, an dem der Münzschlag (I) stattfindet, meton. auch: Privileg der Münzprägung
IV auf ein Handwerksprodukt gedrücktes Zeichen, Stempel eines Handwerkers
VI Hieb auf einen Gegenstand, als symbolischer Akt
- 1 Hieb des Richters oder Amtmanns mit Beil oder Hacke auf ein Gebäude oder einen Gegenstand, dessen Zerstörung von Amts wegen erfolgen soll
- 2 heftiger Klöppelschlag auf ein Brett nach Beendigung einer Ratswahl
- 3 Hieb auf einen Stecken zum Zeichen des Aus- oder Abgrenzens aus der Gemeinschaft
VII (oft amtlich) festgelegter Verkaufspreis insb. für Wein, Getreide und Fisch; auch als Grundlage für die Berechnung von Darlehen auf Naturalien und für eine Geldabgabe anstelle des Naturalzehnten; insb. beim Verkauf von Früchten vor der Ernte: auf den Schlag zum nach der Ernte offiziell festgesetzten Preis
VIII (Erst-) Gebot bei einer Versteigerung
IX Zustimmung, Einverständnis
X jn. in die Gewalt des bitteren Schlages geben jn. in die Acht erklären
XI Glockenschlag, als Zeitangabe
XII Schlagtor, Tor mit einer Zugbrücke
XIII Taubenschlag oder -haus; auch als Vogelfalle
XIV Stollen im Bergbau; in Hall in Tirol: Abbaufeld am Berg bestehend aus vier Eisen (VIII 2)
XV abgeteiltes Stück Land
- 1 Waldanteil einer best. Größe, der zum Holzeinschlag bestimmt ist; auch: die dort zum Fällen vorgesehenen Bäume (Beleg 1521) und die abgeholzte Fläche (Beleg oJ.); meton.: Holzeinschlagen (Beleg 1815)
- 2 Anteil an Feld und Wiese, Gruppe von Ackerstücken
- 3 Deichabschnitt; dessen Erhaltung wird von den Anrainern gemeinsam finanziert
XVI Art, auch best. Gruppe, Weise, Form
XVII Schicksalsschlag, Unglück, Unheil in Form einer Krankheit, zB. Schlaganfall
XVIII Gegenwehr, Gegenschlag; hier: durch Brandstiftung an Haus und Hof
XIX Zusammenstoß, Aufprall, hier von zwei Schiffen
XX Unwetter, zB. Hagelschlag