Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleuse
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Schleuse
, f., Schleus, m.I verschließbare Vorrichtung zur Steuerung des Wasserzu- und abflusses (an einem Gewässer); insb. zur Regulierung von Be- und Entwässerung; auch: Siel an Deichanlagen
II Schiffsschleuse