Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleuse

Schleuse

, f., Schleus, m.
I verschließbare Vorrichtung zur Steuerung des Wasserzu- und abflusses (an einem Gewässer); insb. zur Regulierung von Be- und Entwässerung; auch: Siel an Deichanlagen
II Schiffsschleuse