Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleusenwächter
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Schleusevogt
Schleusenwächter
, m.I Beamter, der für die Aufsicht über die Schleusen (I) und deren Instandhaltung zuständig ist
II Bediensteter an einer Schleuse (II), der ua. für das Öffnen und Schließen derselben zuständig ist