Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlüsselgeld
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Schlüsselgeld
, n.I Draufgeld auf den vereinbarten Kaufpreis einer Immobilie, das vom Käufer an den Verkäufer bezahlt wird und meist von Abgaben befreit ist; später auch beim Kauf von Mobilien (Beleg 1808); zT. wird das Schlüsselgeld an die Hausfrau für die Aushändigung der Hausschlüssel gezahlt, wohl urspr. als Ablösesumme für Teile der mitverkauften Gerade
II Abgabe an den Sendherrn für die Ausübung der Sendgerichtsbarkeit
III eine Abgabe der Zunftmitglieder an die Zunft
IV zusätzliche Entlohnung für den Werkmeister oder den obersten Burschen einer Mühle