Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlüsselherr
Artikel davor:
Schlüssel
Schlüsselamt
Schlüsselamtmann
Schlüsselbeunde
Schlüsselbewahrer
Schlüsselbüchse
Schlüsselgeld
Schlüsselgewalt
Schlüsselhaber
Schlüsselhalter
Schlüsselherr
, m.I wie Schlüßler (II)
II Mitglied des Domkapitels, das für die Verwahrung von Wertgegenständen zuständig ist
III in Köln: Inhaber von einem der 23 Schlüssel zum Schrank der städtischen Rentkammer, in dem sich das Siegel der Stadt befindet; jede Zunft hat das Recht, einen Schlüsselherren zu wählen, der dieses Amt lebenslang ausübt; um den Schrank aufzuschließen, sind alle 23 Schlüssel erforderlich
IV Inhalber einer Waldgerechtsame